119 gefälschte Impfpässe bei Verkehrskontrolle entdeckt
Minden-Lübbecke [ENA] Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle hielten Polizeibeamte am Montag, 20.12.2021 gegen 22 Uhr in Porta Westfalica ein Fahrzeug mit zwei Insassen an. Zunächst sah es aus wie eine Routinekontrolle doch dann machten die Beamten eine besondere Entdeckung.
Das erste, was die Beamten bemerkten, war, dass aus dem Inneren des Wagens intensiver Drogengeruch kam. Ein daraufhin bei dem 30-jährigen Fahrer durchgeführter Test verlief positiv. Als die Einsatzkräfte das Wageninnere genauer unter die Lupe nahmen, entdeckten sie zunächst eine geringe Menge an Drogen, welche in einer Tüte verpackt war. Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeuges wurden schließlich 119 Impfausweise gefunden. Dies ist die bisher größte gleichzeitig sichergestellte Menge an Impfpässen im Kreis Minden-Lübbecke.
Einige Impfausweise haben Namen, Impfstellenstempel und Aufkleber mit Chargennummer enthalten. Die beiden Insassen des Fahrzeugs, zwei der Polizei bekannte 30-36-jährige Männer, wurden festgenommen. Anschlussermittlungen am Folgetag bestätigten den Verdacht der Polizisten, dass die Ausweise gefälscht sind. Im Laufe des Dienstags mussten die beiden Beschuldigten jedoch aufgrund fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Zuvor hatte das Duo gegenüber den Ermittlern keine Angaben gemacht.
Impfausweise werden immer wichtiger
Mit der Corona-Pandemie wurde der Impfausweis zu einem äußerst wichtigen Ausweisdokument. Dass derzeit gefälschte Impfausweise im Umlauf sind, ist den Ermittlern hinlänglich bekannt. Derzeit landen davon durchschnittlich pro Tag ein oder zwei Verfahren bei den zuständigen Ermittlungsbehörden im Kreis Minden. Diese Fälschungen werden nach Wissen der Verantwortlichen für 150 bis 250 Euro verkauft.
Fälschen von Impfausweisen kein Kavaliersdelikt
Zudem haben die Ermittler den Eindruck, dass die Nutzer solcher Fälschungen dies offenbar als Kavaliersdelikt ansehen. Hier hat der Gesetzgeber jedoch klare Regelungen getroffen. Impfpass-Fälschungen sind Straftaten. Wer gemäß § 276 Strafgesetzbuch einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis unter anderem gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daher warnt die Polizei eindringlich vor dem Ankauf und der Nutzung gefälschter Impfpässe.