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Corona-Notfallverordnung aus Sachsen nicht umsetzbar!

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Dresden/Leipzig, 01.01.2022, 17:32 Uhr
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Dresden/Leipzig [ENA] Die am 28. Dezember in Kraft getretene Corona-Notfall-Verordnung vom Bundesland Sachsen ist in der Praxis in Betrieben nicht umsetzbar! Damit würden systemrelevante Einrichtungen zusammenbrechen, weil deren Arbeitsabläufe nicht mehr praktisch realisierbar sind. Wenn Politik Entscheidungen trifft ohne die Wirtschaft mit einzubeziehen kommt genau so ein Unsinn dabei heraus!

Ab 28. Dezember 2021 besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske unter anderem in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt und bei körpernahen Dienstleistungen. Zuvor war das Tragen nur verpflichtend wenn ein Arbeitnehmer seinen festen Arbeitsplatz verlassen hat und/oder der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden konnte, jetzt ist grundsätzlich das Tragen Pflicht, wenn in 1 Raum mehr als 1 Person anwesend ist unabhängig vom Mindestabstand, eine sinnfreie Regelung!

Dazu kommt noch dass verschiedene Betriebe generell nur noch das Tragen von FFP2-Masken zulassen und vergleichbare Masken (OP-Masken) nicht mehr zulassen. Das bedeutet dann für den Arbeitnehmer: Er muss nach spätestens 75 Minuten eine ca. 30-minütige Maskenpause einlegen. Bisher konnte der das an seinem Arbeitsplatz, jetzt braucht er dafür entweder einen Raum nur für sich alleine oder er muss das Gebäude verlassen. Maskenpausen sind keine Pausen, in denen sich der Arbeitnehmer ausstechen muss, seine Arbeit bleibt dann liegen. In der Praxis ist das nicht realisierbar für viele Unternehmen:

Ein praktisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer beginnt um 7 Uhr zu arbeiten. Er muss dann um 8.15 bis 8.45 Uhr die erste Maskenpause einlegen, Essen im Gebäude nur wenn er alleine im Zimmer ist, Trinken wird toleriert. Dann von 8.45 Uhr bis 10.00 Uhr die 2. Runde, danach wieder Maskenpause bis 10.30 Uhr. Die 3. Runde von 10.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Ab 12.15 Uhr bis 13.30 die 4. Runde, 14.00 bis 15.15 Uhr die 5. Runde. Wenn wir jetzt mal die Mittagspause einrechnen von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr, die dann natürlich keine Arbeitszeit ist kommen wir bis 15.15 auf eine reale Arbeitszeit von 7.75 Stunden, davon 1,5 Stunden Pausenzeiten, wo der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, wenn er kein Einzelzimmer hat, so viele Einzelzimmer hat kein Arbeitgeber!

Also pro Tag gehen im obigen Beispiel 1,5 Stunden verloren, wo der Arbeitnehmer gezwungenermaßen seinen Arbeitsplatz und Gebäude verlassen muss, das wären in 1 Woche 7,25 Stunden arbeitsfreie aber bezahlte Arbeitszeit, also fast 1 ganzer Arbeitstag eines Vollzeit-Beschäftigten. Für Unternehmen ist das weder finanziell noch durch Entzerrung in Einzelzimmer umsetzbar, auch 50% der Beschäftigten in das Homeoffice zu schicken ist oft nicht realisierbar, z.B. bei Transportunternehmen von Briefen und Paketen. Warum dreht die sächsische Regierung jetzt am Rad?

Der Hintergrund ist die diffuse Angst vor Omikron, die in Innenräumen viel ansteckender sei als andere Mutationen von SarsCov2. Zum Einen bestätigen Top Virologen dass nach derzeitiger Kenntnislage die Omikron-Variante aus Südafrika nicht schwere Krankeitsverläufe mit sich bringe und auch die stationäre Behandlung um ein Vielfaches niedriger sei. Problem ist aber, dass auch bei der Omikron Variante der Arbeitnehmer erst einmal in Quarantäne muss und selbst nach der Genesung noch 28 Tage der Arbeit fern bleiben muss. Damit fehlen dem Arbeitgeber Mitarbeiter und es droht der Geschäftsbetrieb zu kollabieren. Eine Lösung muss her! Mein Vorschlag: Täglicher Corona Test für jeden Mitarbeiter vor Ort und dann maskenfreies Arbeiten!

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