Donnerstag, 28.03.2024 10:07 Uhr

EEG-Umlagen Kürzung wird nicht weitergegeben an Kunden

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 30.12.2021, 17:50 Uhr
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Würzburg [ENA] Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben nun die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2022 bekanntgegeben: Die EEG-Umlage wird von derzeit 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Der Kunde schaut allerdings in die Röhre!

Auf Anfrage haben die ersten Stromanbieter bekannt gegeben, dass die Kürzung der EEG-Umlage nicht zu einer Senkung des Strompreises für den Endkunden führen wird. Also der Endverbraucher hat davon nichts, im Endpreis war dieser aber die ganzen Jahre mit drauf geschlagen worden, somit ist dies eine versteckte Erhöhung des Strompreises bzw. ist dies überhaupt zulässig? Anfragen bei diversen Verbraucherschutzzentralen sind bereits am Laufen, aber vor dem 2.1.22 werde ich keine Rückmeldung mehr dazu erhalten, auch in den Bundesministerien prüft man jetzt erst einmal wer zuständig ist, da wird hin- und her verwiesen.

Dass man beim Wechsel des Stromanbieters trotzdem noch einsparen kann zeigen zum Einen diverse Vergleichsportale, wo man sich einen günstigen Anbieter entweder selber heraussuchen kann oder man beauftragt Agenturen, die das kostenlos für einen übernehmen und vom Stromanbieter dafür dann eine Provision erhalten. Eine dieser kostenfreien Agenturen heißt "Remind.me". Wenn jemand das selber machen möchte empfiehlt es sich mit Filtern zu arbeiten und nur Anbieter listen zu lassen, die keine Vorkasse wollen, auch eine Recherche über die Seriosität des Anbieters ist ratsam, dieser sollte nicht kurz vor der Insolvenz stehen, dann gibt es keine Rückerstattungen mehr für zu viel bezahlte Abschlagszahlungen.

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